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Professioneller Winterdienst räumt Schnee von einem Gehweg
Winterdienst

Winterdienst: Welche Räum- und Streupflichten gelten?

4. Juli 2026 4 Min. Lesezeit
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Sobald der erste Schnee fällt, wird die Räum- und Streupflicht zum Thema. Wer ihr nicht nachkommt, haftet im Ernstfall für Stürze und Unfälle. Ein professioneller Winterdienst nimmt Ihnen dieses Risiko ab.

Wer muss räumen?

Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde – für die Gehwege wird sie jedoch meist per Satzung auf die Eigentümer übertragen. Bei vermieteten Objekten kann die Pflicht vertraglich an Mieter oder einen Dienstleister weitergegeben werden.

Zu welchen Zeiten muss geräumt werden?

Üblich ist werktags etwa von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen oft ab 8 oder 9 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss wiederholt geräumt werden. Die genauen Zeiten regelt die jeweilige kommunale Satzung.

  • Gehwege in begehbarer Breite freihalten
  • Bei Glätte streuen (Splitt/Sand; Streusalz ist vielerorts eingeschränkt)
  • Räumgut nicht auf die Straße oder in Einfahrten schieben

Sicherheit durch professionellen Winterdienst

Ein zuverlässiger Winterdienst ist früh vor Ort – oft bevor der Betrieb startet – und dokumentiert die Einsätze. Das entlastet nicht nur organisatorisch, sondern schafft im Streitfall auch Nachweise. Raum Reinigung Redzic übernimmt Räumen und Streuen termingerecht im Rems-Murr-Kreis.

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